Beiträge

Beitragsordnung MTHC

Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen.
 

Grundbeiträge:
 

1. Mitglied einer Familie   80 €
2. Mitglied einer Familie   60 €
3. und jedes weitere Mitglied einer Familie     0 €
Firmenmitglied Mitarbeiter 1-10 800 €
Firmenmitglied 11-20 Mitarbeiter 600 €

 

Spartenbeiträge:
 

Beitragsklasse Spartenbeitrag:  
Erwachsener Tennis 290 €
Erwachsener Hockey 310 €
Erwachsener Tennis + Hockey 390 €
Mini bis 6 J. Tennis   50 €
Mini bis 6 J. Hockey 120 €
Mini bis 6 J Tennis + Hockey 140 €
Kind ab 7 J., Student, Azubi Tennis   70 €
Kind ab 7 J, Student, Azubi Hockey 210 €
Kind ab 7 J, Student, Azubi Tennis + Hockey 240 €
Elternhockey, Hockey-Senioren 120 €
Hockeytrainer- und Kunstrasenpauschale Sommer   60 €
Hockeytrainer- und Hallennutzungspauschale Winter   60 €
Sommer- / Winter-Hockeypauschalen für Kinder bis 6 Jahren jeweils   30 €
   
Erwachsener /Elternmitgliedschaft passiv, kein Spartenbeitrag   80 €
Firmenmitglied 1-10 PMitarbeiter - 20 %
Firmenmitglied mehr als 10-20 PMitarbeiter - 20 %
Tageskarte Erwachsener Gast   15 €
Tageskarte Kind Gast     5 €
Tageskarte passives Mitglied Gast   10 €


Erläuterungen:

  • Der Mitgliedsbeitrag wird im Februar eingezogen. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auch halbjährlich, d.h. im Januar und im Juli, gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 € eingezogen werden. Der Antrag hierzu ist bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
  • Die Sommer- und Winter-Hockeypauschalen werden jährlich zum 20.04. (Sommer) bzw. 20.10. (Winter) eines jeden Jahres eingezogen.
     
  • Abbuchungen erfolgen jeweils zum 20. eines Monats. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, erfolgt die Abbuchung am nächstfolgenden Werktag.
     
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder mit gleichem Wohnsitz, werden mit Ehen und Familien gleichgestellt. Der Nachweis muss durch Meldebescheinigung erfolgen. Voraussetzung dieser Gleichstellung ist aus technischen Gründen ein gemeinsamer Bankeinzug.
     
  • Der Beitrag für Studenten und Personen in Ausbildung gilt maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ein geeigneter Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzung ist der Geschäftsstelle bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres eigenverantwortlich einzureichen.  
     
  • Die Firmenmitgliedschaft kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen. Der Mitarbeiter hat einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. (Sozialversicherungsnachweis o.ä.) Das Unternehmen zahlt stets die Grundbeiträge für 0-10 oder 11-20 Mitarbeiter. Der Mitarbeiter zahlt keinen Grundbeitrag und erhält den Nachlass auf die Spartenbeiträge. Weitere Varianten können mit dem Vorstand besprochen und vereinbart werden.
     
  • Gemäß Antrag in der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2023 und Beschluss des Vorstandes vom 16.11.2023 wird für Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, bei denen nicht mindestens ein Elternteil ebenfalls Clubmitglied ist, die (passive) Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils ab 01.01.2024 gefordert.
     

Sonderregelungen:

  • Ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich der Jahresbeitrag des 3. Kindes und jedes weiteren Kindes auf die Hälfte.
     
  • Schüler, die sich für mehr als 3 Monate als Gastschüler im Ausland aufhalten, erhalten den Beitrag für die Dauer des Aufenthalts nach Monatsabrechnung im nächsten Beitragsjahr gutgeschrieben.
     
  • Schüler, Studenten, Auszubildende mit einem entfernt liegenden Zweitwohnsitz, zahlen in der Sparte Hockey ein Drittel des Jahresbeitrags. Über jeden Einzelfall entscheidet der Spartenleiter.
     
  • Neu 14.04.2016: Ein Sonderkündigungsrecht besteht im 1. Jahr ihrer Anmeldung, vierteljährlich, mit einer monatlichen Kündigungsfrist für alle Erstmitglieder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres.
     
  • Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt nur bei gleichzeitiger Aufnahme mindestens eines passiven Elternteils ab dem 01.01.2024.
     
  • Auf Beschluss des geschäftführenden Vorstandes können in einzelnen Jahren oder in begründeten Ausnahmefällen Schnupperkonditionen gewärht werden.

Aufnahmeantrag des MTHC