Mitgliedsbeiträge

Alle Informationen rund um unsere Beitragsordnung

Gültig ab dem 1. Januar 2026

 

Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen.
 

Grundbeiträge
 

1. Mitglied einer Familie 100 €
2. Mitglied einer Familie   75 €
3. und jedes weitere Mitglied einer Familie     0 €

 

Spartenbeiträge
 

Erwachsener Tennis 360 €
Erwachsener Hockey 385 €
Erwachsener Tennis + Hockey 485 €
Elternhockey, Hockey-Senioren 150 €
   
Mini bis 6 J. Tennis   55 €
Mini bis 6 J. Hockey 135 €
Mini bis 6 J Tennis + Hockey 155 €
Kind ab 7 J. bis 17 J. Tennis   80 €
Kind ab 7 J. bis 17 J. Hockey 230 €
Kind ab 7 J. bis 17 J. Tennis + Hockey 265 €
Schüler, Studenten, Azubis ab 18 J. bis 25 J. Tennis   80 €
Schüler, Studenten, Azubis ab 18 J. bis 25 J. Hockey 150 €
Schüler, Studenten, Azubis ab 18 J. bis 25 J. Tennis + Hockey 185 €
   
Hockeytrainer- und Kunstrasenpauschale Sommer   60 €
Hockeytrainer- und Hallennutzungspauschale Winter   60 €
Sommer- / Winter-Hockeypauschalen für Kinder bis 6 Jahren jeweils   30 €
   
Erwachsener /Elternmitgliedschaft passiv, kein Spartenbeitrag   80 €
   
Tageskarte Erwachsener Gast   15 €
Tageskarte Kind Gast     5 €
Tageskarte passives Mitglied Gast   10 €


Erläuterungen

  • Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem Stichtag des 01. Januar des jeweiligen Jahres.Der Mitgliedsbeitrag wird im Februar eingezogen. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auch halbjährlich, d.h. im Januar und im Juli, gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 € eingezogen werden. Der Antrag hierzu ist bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
  • Die Sommer- und Winter-Hockeypauschalen werden jährlich zum 20. April (Sommer) bzw. 20. Oktober (Winter) eines jeden Jahres eingezogen.
     
  • Abbuchungen erfolgen jeweils zum 20. eines Monats. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, erfolgt die Abbuchung am nächstfolgenden Werktag.
     
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder mit gleichem Wohnsitz, werden mit Ehen und Familien gleichgestellt. Der Nachweis muss durch Meldebescheinigung erfolgen. Voraussetzung dieser Gleichstellung ist aus technischen Gründen ein gemeinsamer Bankeinzug.
     
  • Der Beitrag für Studenten und Personen in Ausbildung gilt maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein geeigneter Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzung ist der Geschäftsstelle bis zum 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres eigenverantwortlich einzureichen.  
     
  • Gemäß Antrag in der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2023 und Beschluss des Vorstandes vom 16.11.2023 wird für Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, bei denen nicht mindestens ein Elternteil ebenfalls Clubmitglied ist, die (passive) Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils ab 01.01.2024 gefordert.
     

Sonderregelungen

  • Ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich der Jahresbeitrag des 3. Kindes und jedes weiteren Kindes auf die Hälfte.
     
  • Schüler, die sich für mehr als 3 Monate als Gastschüler im Ausland aufhalten, erhalten den Beitrag für die Dauer des Aufenthalts nach Monatsabrechnung im nächsten Beitragsjahr gutgeschrieben.
     
  • Schüler, Studenten, Auszubildende mit einem entfernt liegenden Zweitwohnsitz, zahlen in der Sparte Hockey ein Drittel des Jahresbeitrags. Über jeden Einzelfall entscheidet der Spartenleiter.
     
  • Neu 14.04.2016: Ein Sonderkündigungsrecht besteht im 1. Jahr ihrer Anmeldung, vierteljährlich, mit einer monatlichen Kündigungsfrist für alle Erstmitglieder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres.
     
  • Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt nur bei gleichzeitiger Aufnahme mindestens eines passiven Elternteils ab dem 01.01.2024.
     
  • Auf Beschluss des geschäftführenden Vorstandes können in einzelnen Jahren oder in begründeten Ausnahmefällen Schnupperkonditionen gewährt werden.
     
  • Aufgrund der Anpassungen der Mitgliedsbeiträge zum 01. Januar 2026 besteht für Mitglieder, die mit Ihrem Beitrag von der Anpassung betroffen sind, ein einmaliges Sonderkündigungsrecht gem. § 6 Abs. 2 der Vereinssatzung bis zum 15. Dezember 2025.

MTHC Beitragsordnung

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Mettmanner Tennis- und Hockeyclub von 1903/1980 e.V.
Hasseler Straße 97
40822 Mettmann

02104-53092
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