Änderung der Beitragsordnung für Eltern minderjährigen Mitgliedern im MTHC ohne Mitgliedschaft im MTHC
- 21.11.2023
Liebe Eltern der minderjährigen Mitglieder im MTHC,
wir möchten Euch über eine bevorstehende Veränderung in der Beitragsstruktur im Mettmanner Tennis- und Hockeyclub von 1903/1980 e.V. informieren. Die Änderung betrifft Familien, deren Kinder Mitglied in unserer Tennis- oder Hockeyabteilung sind, deren Eltern jedoch bislang keine Mitgliedschaft im MTHC innehaben.
Ab Januar 2024 sieht die neue Beitragsordnung vor, dass ein Elternteil eines minderjährigen Mitglieds verpflichtend (mindestens) eine passive Mitgliedschaft im MTHC zu haben hat. Bei mehreren Kindern ist die Mitgliedschaft eines Elternteils ausreichend.
Diese Maßnahme ist notwendig geworden, um die finanzielle Stabilität unseres Clubs zu stärken und den bisherigen Leistungsumfang auch weiterhin gewährleisten zu können. Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Rahmen der Mitgliederversammlung 2023 vorgebracht und diskutiert. Nach intensiver interner Beratung hat der geschäftsführende Vorstand entschieden, diese Veränderung der Beitragsordnung ab Januar 2024 einzuführen. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits seit Jahren bei vielen umliegenden Vereinen im Bereich Hockey und Tennis.
Wir sind uns bewusst, dass diese Veränderung für die betroffenen Familien von großer Relevanz ist und möchten daher alle Betroffenen frühzeitig informieren. Im Anhang dieses Schreibens findet Ihr einen Aufnahmeantrag für eine (passive) Mitgliedschaft im MTHC. Die Kosten einer passiven Mitgliedschaft belaufen sich derzeit auf 80 Euro pro Jahr. Wir bitten Euch, diesen Antrag bis spätestens 31.12.2023 ausgefüllt per Post oder digital an gs@mthc.me zurückzusenden.
Wir sind zuversichtlich, dass alle betroffenen Kinder weiterhin Mitglied im MTHC bleiben möchten. Vielleicht nimmt der ein oder andere Erwachsene die Veränderung der Beitragsstruktur zum Anlass und startet im kommenden Jahr seine/ihre sportlichen Aktivitäten im MTHC. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in diesem Zusammenhang für die Kinder ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2023 eingeräumt wird, falls die erforderliche Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten nicht vereinbart wird.
Wir bedanken uns für Euer Verständnis und die Unterstützung bei diesem Prozess. Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche, gemeinsame Zukunft in unserem MTHC.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
des Mettmanner Tennis- und Hockeyclub von 1903/1980 e.V.
Hasseler Strasse 97
40822 Mettmann
Telefon 02104 53 0 9
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